11 rechtliche Pflichten für Selbstständige in der Schweiz

  1. Brauche ich eine Bewilligung, um mich selbstständig zu machen?
    Nein, in der Regel nicht. Es sei denn, Dein Berufszweig untersteht einer Aufsichtsbehörde, wie z.B. bei einem Vermögensverwalter (VSV), oder es gibt Zulassungsbeschränkungen wie im Reisegewerbe. Im Gastgewerbe benötigst du eine Ausschankbewilligung. Für manche Berufe (Notar/in, Arzt/Ärztin) ist der Abschluss einer speziellen Ausbildung erforderlich oder der Nachweis von Berufserfahrung in diesem Bereich.

  2. Muss ich mich irgendwo registrieren?

    Ja, denn als Selbstständiger hast du gewisse Pflichten, aber auch Ansprüche, die du geltend machen kannst oder musst. Am besten gehst Du zur Gemeindeverwaltung an dem Ort, an welchem du künftig arbeiten möchtest und erklärst dort Dein Vorhaben. Man wird Dich dort mit viel Papierkram versorgen, den Du zunächst ausfüllen musst. (Alternativ findest Du die Formulare auch hier.)

  3. Welche Dokumente muss ich haben?
    Um selbstständig zu werden, muss man wie gesagt eine Menge Formulare ausfüllen. Verlangt werden z.B. Belege, die Deine Kompetenzen beweisen (Diplome usw.) oder Kopien von bereits gestellten Rechnungen, Kundenverträgen, erstellten Offerten, das Firmenbriefpapier, der Mietvertrag des künftigen Lokals/Geschäfts/Büros oder auch die Haftpflichtversicherung.
    Du fragst Dich warum das alles? Punkt 4 erklärt es.

  4. Muss man schon vor der Anmeldung als Selbstständigerwerbender gearbeitet haben, damit der Status anerkannt wird?
    Ja, da du die Rechnungen und Verträge als Beweis deiner Selbstständigkeit vorlegen musst (siehe Scheinselbstständigkeit). Das heißt aber nicht, dass man sich ewig Zeitlassen kann mit der Anmeldung. Denn ohne Anmeldung hast du auch keinen rechtlichen und finanziellen Schutz! Am besten Meldest du dich bei der Gemeindeverwaltung, sobald du zwei drei Aufträge an Land gezogen hast.

  5. Muss ich mich ins Handelsregister eintragen?
    Nein
    . Als „Einzelfirma“ (keine GmbH oder AG) muss man sich erst ab einem jährlichen Umsatz von 100‘000 eintragen. Bei einem Umsatz darunter, ist der Eintrag freiwillig. Es gibt aber einige Gründe warum sich ein Selbstständiger eintragen lassen möchte oder sollte. Zum einen ist dann der Name des Unternehmens innerhalb des angemeldeten Tätigkeitsbereichs geschützt. Zum anderen prüfen in manchen Branchen potenzielle Kunden vor Vertragsabschluss das Handelsregister. Deine Reputation ist also mit Handelsregistereintrag höher. Dies betrifft unter anderem die Baubranche.

  6. Welche Sozialbeiträge muss ich zahlen?
    Als Selbstständigerwerbender musst Du einer Ausgleichskasse beitreten (AHV, IV, EO) und regelmässig Beiträge einzahlen (vierteljährlich). Die Höhe der Beiträge hängt vom Umsatz ab und wird jedes Jahr nach Ausfüllen der Steuererklärung ermittelt. Als angestellter übernahm Dein Chef einen Teil, als Selbstständigerwerbender musst Du nun allein dafür aufkommen. Wenn du einem Berufsverband angehörst, musst Du auch der Kasse des Verbands beitreten.
    Ob Du in die Pensionskasse einzahlen möchtest oder eine 3. Säule, ist Dir freigestellt. Du bist nicht dazu verpflichtet.
     

  7. Welche Versicherungen muss ich abschliessen?
    Es macht einen grossen Unterschied ob nur Du allein in Deinem Unternehmen arbeiten, oder ob Du Familienmittglieder oder andere Mitarbeiter beschäftigst. Bei Mitarbeitenden gibt es noch weitere Pflichten.
    Dir selbst steht es aber frei, nebst der obligatorischen Basis-Krankenversicherung, Dich gegen die Risiken des Erwerbsausfalls bei Krankheit oder Unfall zu versichern.
    Obligatorisch sind jedoch eine Betriebshaftpflicht und eine Feuerversicherung. Darin wird Dein Inventar versichert, sowie Schaden den Du gegenüber Deinen Kunden Verursachen könntest. Ich persönlich habe eine Betriebsversicherung bei der Mobiliar, die alles abdeckt.

  8. Muss ich eine Buchhaltung machen?
    Ja. Bis zu einem Jahresumsatz von CHF 500'000 kannst Du Dich aber auf eine ganz einfache Buchhaltung beschränken. Du listest lediglich deine Einnahmen und Ausgaben auf, deklarierst den Stand der Bankkonten und Gesamtwert des Inventars deines Geschäfts.
    Bei einem grösseren Jahresumsatz, musst Du eine vollständige Buchhaltung führen (Bilanz, Ergebnisrechnung und Anhänge). Willst Du eine AG oder GmbH gründen, musst Du Deine Buchhaltung von einem Revisor prüfen lassen. Wenn dies der Fall ist, empfehle ich Dir dringend die Buchhaltung einer Fachperson zu überlassen!

  9. Muss ich Mehrwertsteuer bezahlen?
    Nur wenn Du einen Jahresumsatz von mehr als CHF 100'000 erzielst (Ausnahmen sind Versicherungen, Gesundheit oder Landwirtschaft). Wenn dies der Fall ist, musst Du dich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) anmelden.

  10. Welche Steuern muss ich zahlen? 
    Die Steuererklärung funktioniert als Selbstständigerwerbender etwas anders. Jetzt hast Du keinen Lohnausweis mehr. Deshalb werden die Steuern nun anhand der Geschäftsbücher (Buchhaltung) und des Privatvermögens berechnet. Deine Gewinne (nicht Umsatz!) werden jetzt als Einkommen deklariert und ersetzen sozusagen den Lohnausweis. (Funktioniert anders bei einer AG oder GmbH.)

  11. Kann ich als Selbstständigerwerbender Personal einstellen? 
    Ja, dies bringt jedoch zusätzliche Pflichten mit sich und verkompliziert die Buchhaltung. Eine andere Möglichkeit ist Outsourcing. 

 

Brauchst Du Hilfe oder hast Fragen? Ich begleite Dich auf Deinem Weg zum Erfolg!

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